Rechtsprechung
BVerwG, 23.03.1988 - 7 C 14.88 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,13731) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Kostenentscheidung bei einvernehmlicher Erledigung des Rechtsstreits - Zulässigkeit des Kostenausspruchs nach dem mutmaßlichen Ausgang des Prozesses
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.1986 - NC 9 S 1534/86
- BVerwG, 23.03.1988 - 7 C 14.88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.05.1985 - 7 C 37.83
Kosten der durch anderweitige Studienzulassung erledigten Studienplatzklage bei …
Auszug aus BVerwG, 23.03.1988 - 7 C 14.88
Für den Fall des in seinen Erfolgsaussichten offenen Rechtsstreits trifft die Kostenlast nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats den Studienbewerber, durch dessen anderweitige Zulassung sich die Hauptsache erledigt hat (Beschluß vom 11. Mai 1982 - BVerwG 7 C 89.78 - <DVBl. 1982, 736 = KMK-HSchR 1984, 257 = VBlBW 1982, 281>; Beschluß vom 2. Mai 1985 - BVerwG 7 C 37.83 - <DVBl. 1986, 46>). - BVerwG, 11.05.1982 - 7 C 89.78
Kostenentscheidung bei ungewissen Verfahrensausgang im Kapazitätsrechtstreit
Auszug aus BVerwG, 23.03.1988 - 7 C 14.88
Für den Fall des in seinen Erfolgsaussichten offenen Rechtsstreits trifft die Kostenlast nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats den Studienbewerber, durch dessen anderweitige Zulassung sich die Hauptsache erledigt hat (Beschluß vom 11. Mai 1982 - BVerwG 7 C 89.78 - <DVBl. 1982, 736 = KMK-HSchR 1984, 257 = VBlBW 1982, 281>; Beschluß vom 2. Mai 1985 - BVerwG 7 C 37.83 - <DVBl. 1986, 46>).